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Allgemeine Geschäftbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

– nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern -

§ 1 Gegenstand, Anwendungsbereich

 

1.1.   Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Produktion von Werbeanzeigen und/oder Werbe-Videos und Fotos (nachstehend „Medien“), sowie die anschließende Bereitstellung dieser Werbe-Videos im Internet (bspw. auf der Website und/oder Socal-Media-Präsenzen des Kunden, sowie durch Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen) durch Jonathan Müller, Hörnweg 5, 24594 Meezen  (nachstehend „wir“ bzw. „uns“) für den Kunden (nachstehend „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“).

​1.2.   Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne der gesetzlichen Definition in § 14 des bürgerlichen Gesetzbuches, also an natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.

​1.3.   Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt. 

1.4. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnen.

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§ 2 Leistungen

2.1.   Basis der Preiskalkulation sind die Festlegungen zu Drehbuch und/oder Konzept für das zu produzierende Medium/ Werbeanzeige, wie Sie zu Beginn mit dem Kunden getroffen werden. 

2.2.  Wir werden uns bemühen, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden auf Verlangen des Kunden umzusetzen. Eine Rechtspflicht dazu besteht nicht, es sei denn, ein sachlicher Grund für die Verweigerung der Änderungen ist nicht ersichtlich. Wir werden dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn wir nachträgliche Änderungswünsche des Kunden ablehnen. Mehraufwand aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen ist gesondert zu vergüten.

3.3. Wir erbringen für den Kunden Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings ( z.B. Webdesign, das Aufsetzen von Werbemaßnahmen, Video- und Medienproduktion) und der Online-Werbung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir dabei nicht die Erbringung eines Werks. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

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§ 3 Mitwirkungspflichten, Freistellungsverpflichtung des Kunden

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3.1.   Requisiten: Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere ggf. vom Kunden beizustellende Requisiten. Geht es beispielsweise um die Bewerbung von Uhren, Schmuck oder sonstigen Wertgegenständen, müssen diese in Form von Neuware bereitgestellt werden und frei von Kratzern, Fingerabdrücken oder sonstigen Verunreinigungen sein.

3.2.   Zugangsdaten: Der Kunde stellt uns rechtzeitig die Zugangsdaten zu seinen Online-Präsenzen zur Verfügung, auf denen das betreffende Video veröffentlicht werden soll.

3.3.   Verantwortlichkeit für Inhalte: Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass von ihm zur Einbindung in die Medien bereitgestellten Inhalte wie bspw. ein Logo keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Inhalte und deren Nutzung für die Herstellung und Nutzung des nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen und nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter oder Rechte Dritter an geistigem Eigentum wie bspw. Namensrechte, Kennzeichenrechte (Marken, Geschmacksmuster) oder Urheberrechte verstoßen. Sie sichern uns zu, dass Sie über die insoweit erforderlichen Rechte an den Materialien und Inhalten frei verfügen können und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. 

3.4.   Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße im Sinne von Ziffer 3.3. (einschließlich 3.3.1.) in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und uns die uns dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.

​3.5.   Der Kunde sorgt dafür, dass uns für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugtes Personal benannt wird, und gewährleistet dessen zeitliche Verfügbarkeit.

3.6.  Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch uns, bleibt der Vergütungsanspruch von uns unberührt.

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​§ 4 Fertigstellungszeit, Abnahme

4.1.   Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich durch entsprechende Erklärung in Textform die Freigabe zu unserem Drehbuch oder Konzept zu erteilen, sofern diese jeweils den vertraglich zugrunde gelegten Anforderungen entsprechen und keine unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nachvollziehbaren Einwände erhoben werden.

​4.2.   Ist eine Fertigungszeit vereinbart, so verlängert sich diese, falls Mitwirkungshandlungen des Kunden oder die Billigung von Konzepten oder Entwürfen sich verzögern oder verweigert werden oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden Mehraufwand nach sich ziehen.

4.3. Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

​4.4.   Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern das produzierte Medium/Werbemaßnnahme im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellungsanzeige durch uns und Bereitstellung (zum Online-Abruf oder auf Datenträger) in Textform Mängel anmeldet. Wir weisen den Kunden im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.

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​§ 5 Urheberrechte und Nutzungsrecht

5.1.   Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, erstellte Medien auf der Website und/oder den Social-Media-Präsenzen, auf denen es von uns nach Maßgabe der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung veröffentlicht wird, für die bestimmungsgemäßen Zwecke zu nutzen. Eine Kürzung oder ausschnittsweise Nutzung ist zulässig, eine weitergehende Bearbeitung oder sonstige Umgestaltung bedarf hingegen unserer Zustimmung. Die Rechtsübertragung bezieht sich auf die fertige Schnittfassung des Videos, nicht auf die ungeschnittene Fassung und/oder sonstige Aufnahmen/ Footage und auch nicht auf die Originaldateien bzw. bei Bildern auf die fertigen Bilder und nicht auf die Originaldateien.

​5.2. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von uns erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse im Bereich der Werbemaßnahmen. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von uns für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

5.3. Absatz 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die uns nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

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5.4. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 2 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an uns über.

 

​5.5. Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

 

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​§ 6 Referenznutzung

6.1.   Wir sind des Weiteren berechtigt, Namen und Firmenlogo des Kunden sowie Medien ( Video und/oder Ausschnitte davon, Fotos etc.) zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen, bspw. auf unserer Website und/oder unseren Social-Media-Präsenzen oder im Rahmen individueller Präsentationen.

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​​§ 7 Stornierung durch den Kunden

7.1.   Eine Stornierung Ihres Auftrags zur Produktion eines Videos und/oder von Bildern ist Ihnen bis zur Fertigstellung dann möglich, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Ein wichtiger Grund erfordert in der Regel, dass der Kündigungsgrund in unserem Risikobereich liegt. Entfällt Ihr Bedarf, so liegt das in der Regel in Ihrem Risikobereich und ist daher in der Regel kein wichtiger Grund. 

​7.2.   Im Falle einer Stornierung sind wir berechtigt, Ihnen den Differenzbetrag zwischen der vereinbarten Vergütung und demjenigen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben, zu berechnen.

​7.3.   Anstelle einer konkreten Berechnung des Differenzbetrages im Sinne des vorstehenden Absatzes (2) können wir eine pauschalierte Stornoentschädigung in Höhe von 15% der vereinbarten Vergütung berechnen. Wenn Sie nachweisen, dass der Differenzbetrag im Sinne des vorstehenden Absatzes (2) niedriger ist, gilt dieser niedrigere Betrag. 

7.4. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

7.5. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

7.6. Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.​

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§ 8 Erfüllung

8.1.  Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

8.2.  Dem Kunden ist bewusst, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden werden wir innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

8.3.  Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.

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§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

9.1.  Wir und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von uns entfernt der Kunde eine über uns abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen uns und dem Kunden.

9.2.  Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von uns (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von uns zu wahren. Wir sind berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppe vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die unsere Interessen innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

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​​§ 10 Mängelrechte

​10.1  Mängelansprüche und –rechte verjähren in einem Jahr nach Abnahme. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.

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​​​§11 Haftung

 

​11.1   Wir haften für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern wir wegen fahrlässigen Verhaltens haften, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

11.2. In den Grenzen nach Absatz 1 haften wir nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

11.3. Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haften wir nicht.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

12.1.  Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an uns die Vorschriften der    

Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

12.2.  Der Kunde stellt uns von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, wir haben diese Verstöße zu verantworten.

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§ 13 Schlussbestimmungen

13.1.  Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden

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